Wir heißen Sie herzlich Willkommen bei der Kern gmbH. Für uns haben Arbeitssicherheit und Umweltschutz hohe Priorität. Bitte beachten Sie während Ihres Aufenthalts auf dem Betriebsgelände die hier ausgeführten Hinweise und Sicherheitsrichtlinien.
Eine Ansprechperson der Kern GmbH ist beauftragt, Ihren Besuch zu begleiten. Ihren Anweisungen in sicherheitstechnischer Hinsicht sind zu befolgen. Wenden Sie sich mit allen Fragen und Wünschen an Ihre Ansprechperson.
Sicherheitsrichtlinien
Melden Sie sich beim Betreten und Verlassen des Betriebsgeländes an bzw. ab. Ausgegebene Besucher-/Fremdfirmenausweise sind sichtbar zu tragen und bei der Abmeldung wieder zurückzugeben.
Befolgen Sie die Anweisungen der Ihnen zugewiesenen Ansprechperson der Kern GmbH. Im Notfall sind den Anweisungen der Evakuierungs- und Brandschutzhelfer*innen sowie der Feuerwehr unbedingt Folge zu leisten.
Informieren Sie sich beim Betreten des Gebäudes über die nächstgelegenen Flucht- und Rettungswege sowie den Standort der Sammelstelle. Beachten Sie die hier zusammengefassten Sicherheitsrichtlinien und die jeweiligen Hinweis-, Gebots- und Verbotsschilder.
- Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt max. Schrittgeschwindigkeit.
- Offene Flammen, Feuer oder offene Zündquellen sind auf dem Betriebsgelände grundsätzlich verboten.
- Rauchen ist ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Bereichen gestattet.
- Aus Sicherheitstechnischen Gründen ist das Betreten der Produktionsbereiche nur in Begleitung einer Ansprechperson der Kern GmbH gestattet.
- Bewegen Sie sich ausschließlich auf den gekennzeichneten Laufwegen. Das Betreten der Produktionsbereiche außerhalb der Laufwege ist nur mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gestattet.
- Achten Sie beim Betreten der Produktionsbereiche auf andere Verkehrsteilnehmer und halten Sie ausreichend Abstand zu Flurförderzeugen und Gabelstaplern.
Datenschutzhinweise
- Auf dem Betriebsgelände ist das Fotografieren, Filmen und Anfertigen von Tonaufnahmen nur mit Genehmigung der Kern GmbH gestattet. Die Mitnahme von Gegenständen ist nur nach Rücksprache mit einer zuständigen Ansprechperson der Kern GmbH gestattet. Lassen Sie sich die Übergabe bei Bedarf schriftlich bestätigen.
Verhalten im Notfall
- Bewahren Sie Ruhe! Melden Sie gefährliche Situationen, Unfälle oder Feuer umgehend der Ihnen zugewiesenen Ansprechperson der Kern GmbH.
- Im Falle eines Brandes oder eines Räumungsalarms, folgen Sie den gekennzeichneten Fluchtwegen nach draußen. Befolgen Sie die Anweisungen Ihrer Ansprechperson, der Evakuierungs- und Brandschutzhelfer*innen sowie der Feuerwehr.
- Melden Sie sich an der Sammelstelle an Halle 4 bei Ihrer Ansprechperson und verlassen Sie das Betriebsgelände nicht ohne Rücksprache.
- Nutzen Sie bei Bedarf die zur Verfügung gestellten Brandschutz- und Rettungseinrichtungen wie Rettungsleiter, Feuerlöscher, Verbandskasten, Augenspülstation oder Defibrillator (AED). Die Standorte sind in den im Betrieb aushängenden Flucht- und Rettungswegplänen gekennzeichnet.
Abfalltrennung
Entsorgen Sie Abfälle getrennt und ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Behältern. In den einzelnen Betriebsbereichen stehen getrennte Behälter für Verpackungsmüll (gelb), Biomüll (grün) und Restmüll (rot) bereit. Die Papierkörbe unter den Schreibtischen sind ausschließlich für Büroaltpapier vorgesehen. Für die Entsorgung anderer Abfallarten wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson der Kern GmbH.
- Verpackungsmüll:
KEINE transparenten Folien oder Industrieverpackungen! - Biomüll:
KEINE Asche, behandeltes oder verunreinigtes Holz! - Restmüll:
KEINE Elektrogeräte, Batterien, Energiespar- oder Leuchtstofflampen! - Papiermüll:
sortenreines Büroaltpapier, KEIN Karton, KEINE Pappe, KEIN durchfärbtes Papier!
Zusätzliche Anweisungen für externe Beschäftigte
Während der Dauer Ihres Aufenthaltes in unserem Hause gelten für Sie die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Vorschriften zu Arbeits-, Umwelt- und Brandschutz, die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, sowie diese Hausordnung. Wir möchten Sie bitten, Ihren Vorgesetzten in Ihrer Firma und den Kern GmbH Ansprechpartner zu informieren, wenn die Durchführung des Auftrages nach Ihrer Auffassung mit der Arbeitssicherheit, dem Brandschutz, dem Umweltschutz oder dem Energieeinsatz unvereinbar ist.
Informieren Sie sich vor Aufnahme der Arbeiten über die Lage der nächsten Fluchtwege, Feuerlöscher, Alarmmelder sowie über das Verhalten im Notfall. Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden, stehen Ihnen unsere Ersthelfer*innen zur Verfügung. Den Anweisungen der Kern GmbH Ansprechpersonen ist Folge zu leisten. Tragen Sie auch unbedeutende Verletzungen in das an der Erste-Hilfe-Station aushängende Formblatt ein.
Es wird ressourcenschonendes Verhalten vorausgesetzt.
Einweisung
Folgende Arbeiten bedürfen einer sorgfältigen Abstimmung mit Ihrer vorgesetzten Person Ihrer Firma und setzen eine Einweisung an "Ort und Stelle" durch die Kern GmbH Ansprechperson voraus:
- Schweiß-, Löt-, Schneid-, Schleif- und Trennarbeiten sowie Arbeiten mit offener Flamme und das Verarbeiten von entzündlichen und brandfördernden Gefahrstoffen (z. B. Fußbodenaufkleber mit brennbaren Lösungsmitteln).
- Arbeiten an Feuerlösch-, Melde- und Warnanlagen.
- Verwenden von „Gefahrstoffen“ (z. B. Lacke, Farben, Reinigungsmittel usw.).
- Entfernen von Schutzvorrichtungen.
- Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen.
- Arbeiten an Elektroanlagen und in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen.
- Erdarbeiten wie z. B. Ausheben von Baugruben und Schächten.
Die Einweisung ist auf dem Formblatt FO 7.2-2 Anweisungen für externe Beschäftigte mit den Unterschriften zu bestätigen. Bei Arbeiten nach dem Abschnitt "Einweisungen Punkt 1" ist ein Erlaubnisschein für gefährliche Arbeiten (FO 8.1-2) zwingend erforderlich.
Sicher arbeiten
Auch in Ihrem Interesse bitten wir Sie, folgende Hinweise besonders zu beachten:
Betreten von Räumen, Bedienen von Maschinen
Das Betreten von Räumen und Anlagen ist nur zur Erfüllung Ihres Auftrages erlaubt.
Arbeitsmittel (Werkzeuge, Geräte etc.)
Ihre Arbeitsmittel müssen den einschlägigen deutschen Vorschriften entsprechen (Betriebssicherheitsverordnung) und sich in einwandfreiem und geprüftem Zustand befinden.
Brand- und Explosionsgefahr
Beachten Sie Verbotsschilder! In den Gebäuden und auf dem Betriebsgelände besteht grundsätzlich Rauchverbot. Der Umgang mit offenem Feuer und mit funkenreißenden Werkzeugen ist auf dem Betriebsgelände verboten.
- Warnzeichen:
Warnung vor heißer Oberfläche - Warnzeichen:
Warnung vor elektrischer Spannung - Warnzeichen:
Warnung vor feuergefährlichen Stoffen - Warnzeichen:
Warnung vor gegenläufigen Rollen - Warnzeichen:
Warnung vor Gefahren durch das Aufladen von Batterien - Warnzeichen:
Warnung vor Flurförderzeugen
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Bitte beachten Sie, dass in einigen unserer Bereiche die Pflicht besteht, besondere persönliche Schutzausrüstungen wie z. B. Schutzbrillen, Schutzhelme, Gehörschutzmittel, Schutzschuhe usw. zu benutzen. Diese Bereiche sind gekennzeichnet.
- Gebotszeichen:
Augenschutz benutzen - Gebotszeichen:
Gehörschutz benutzen - Gebotszeichen:
Fußschutz benutzen - Gebotszeichen:
Handschutz benutzen
Verbot von Drogen und Alkohol
- Die Einnahme alkoholischer Getränke oder anderer die Arbeitssicherheit beeinträchtigender Mittel ist auf dem Kern GmbH Gelände untersagt. Personen, die alkoholisiert oder unter Einfluss von anderen Drogen stehen, werden vom Betriebsgelände verwiesen.
- Das Rauchen ist nur in den dafür ausgeschilderten Bereichen erlaubt.
Fahrzeuge
Zur Benutzung von folgenden Fahrzeugen gelten besondere Auflagen:
Stapler
- Der Stapler der Kern GmbH darf nur von eigenen Beschäftigten mit entsprechender Erlaubnis bedient werden.
Hubarbeitsbühnen
- Fahrerlaubnis nach BGG/GUV – G 966
- Einweisung und Beauftragung von der Kern GmbH Ansprechperson
Verkehrsregeln
Für das Fahren und Parken auf dem Kern GmbH Betriebsgelände gelten die Vorschriften entsprechend der StVO. Achten Sie bitte besonders auf Fußgänger*innen. Diese müssen Hubwagen/Stapler in einem Mindestabstand von 1 Meter passieren lassen. Ist dies nicht möglich, oder halten sich Personen nicht an die Vorgabe, hat der Hubwagen-/Staplerfüher sein Fahrzeug sofort zum Stehen zu bringen, bis die Person vorbei gegangen ist.
Besondere Vorkommnisse an denen Sie beteiligt sind, insbesondere Unfälle, Beschädigungen an abgestellten Fahrzeugen sowie sonstige Schadensfälle, sind den Ansprechpersonen von Ihnen unverzüglich anzuzeigen.
Alle Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen sind beim Parken freizuhalten.
- Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt max. Schrittgeschwindigkeit.
Entsorgung von Abfällen und Rückständen
Die zur Ausführung von Arbeiten angelieferten Hilfsstoffe bleiben bis zur bestimmungsgemäßen Anwendung Eigentum Ihrer Firma. Die bei der Ausführung der Arbeiten anfallenden Leergebinde sowie alle flüssigen, pastösen oder festen Rückstände sind in geeigneten Behältern gefahrlos für die Umgebung zu sammeln und von Ihnen unmittelbar zurückzunehmen und entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Ordnung am Arbeitsplatz
Halten Sie Ihren Arbeitsplatz sauber und lassen Sie kein Material oder Werkzeug herumliegen. Lagern Sie Werkzeuge, Geräte und Material nur an den Ihnen von der Kern GmbH Ansprechperson zugewiesenen Plätzen. Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Sicherheitseinrichtungen (wie Feuerlöscheinrichtungen, Augenduschen usw.) und Zugänge zu elektrischen Einrichtungen dürfen nicht verstellt werden.
Umweltschutz und Energieeinsatz
Gehen Sie sparsam und bewusst mit benötigten Energien und Stoffen um. Lassen Sie die Beleuchtung am Arbeitsplatz nicht unnötig brennen und halten Sie Türen und Tore im Winter geschlossen.
Abfalltrennung
Kleine Mengen Abfall können in den farblich gekennzeichneten Behältern entsorgt werden. In den einzelnen Organisationseinheiten stehen getrennte Behälter für Verpackungsmüll (gelb), Biomüll (grün) und Restmüll (rot) bereit.
In unser Unternehmen eingebrachte Gegenstände
Eingebrachte Gegenstände, Materialien und Werkzeuge, die zur Durchführung Ihres Auftrages benötigt werden, sind von Ihnen im beiderseitigen Interesse beim Verlassen des Arbeitsplatzes gegen unbefugten Gebrauch und Entwendung zu sichern.
Mitnahme von Gegenständen
Lassen Sie sich von Ihrer Ansprechperson eine Bescheinigung ausstellen, wenn Sie Gegenstände – die nicht von Ihrer Firma eingebracht wurden – zur Durchführung des Auftrags vom Betriebsgelände entfernen müssen.
Geheimhaltungsverpflichtung
Über alle geschäftlichen Informationen der Kern GmbH sowie deren Geschäftspartner*innen, die Ihnen während Ihrer Tätigkeit bekannt werden, bewahren Sie Dritten gegenüber Stillschweigen. Dies gilt auch für betriebsinterne Informationen, wie technische und bauliche Einrichtungen, Fertigungsmethoden und -verfahren, Betriebsabläufe und organisatorische Maßnahmen.
Auch über die Ergebnisse der erbrachten Leistungen werden Sie Dritten gegenüber Stillschweigen bewahren. Dritte sind auch Beschäftigte Ihrer Firma im In- und Ausland sowie Kern GmbH Beschäftigte, wenn sie weder mit der Sache befasst sind noch ein Recht auf Auskunft haben.
Verstöße gegen die Hausordnung
Schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen den/die Auftraggeber*in den zuwiderhandelnden Beschäftigten oder Erfüllungsgehilf*innen des/der Auftragnehmer*in von der weiteren Tätigkeit für den/die Auftraggeber*in auszuschließen. Unter Umständen kommt eine Kündigung des Auftragsverhältnisses in Betracht.
Zusätzliche Informationen für Speditionsfahrer*innen
- Das Betreten des Logistikbereiches ist ausschließlich zur Ladungskontrolle und für die Nutzung der sanitären Anlagen gestattet. Das Gebäude ist nach der Kontrolle unverzüglich zu verlassen. Der Zutritt ist mit dem Versandbüro oder dem Wareneingang abzustimmen.
- Motor am Werkstor sowie an der Verladerampe abstellen – danke. Höchstgeschwindigkeit auf dem Werksgelände 7 km/h. Bitte parken Sie nicht auf unseren Gehwegen. Die Fahrer*in des Transportfahrzeuges ist verpflichtet, diese
Anweisung der Empfänger*in oder der Verlader*in einer Ware vorzuzeigen. - Während Ihres Aufenthalts im Logistikgebäude müssen Sicherheitsschuhe mit der Mindestanforderung der Klasse S1 getragen werden.
- Das Speditionsfahrzeug muss beim Be- und Entladen an den Rampen mit dem bauseits vorhandenen Unterlegkeil gegen Wegrollen gesichert werden.
- Der Umgang mit ätzenden, gesundheitsschädlichen, giftigen, wassergefährdenden und brennbaren Stoffen ist auf dem Betriebsgelände verboten.