Blauer Engel DE-UZ 195 - Anforderungen
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Anforderungen
Anforderungen im Überblick
- Nur Druckprodukte aus Papier und Pappe, keine Verpackungen
- Nur Recyclingpapiere nach DE-UZ 14, DE-UZ 56 und DE-UZ 72
- Minimierung von Lösemittelemissionen (VOC-Emissionen), die zur Ozonbildung beitragen
- Verwendung schadstoffarmer und mineralölfreier Druckfarben
- Verwendung emissionsarmer Klebstoffe
- Hochwertige Rezyklierbarkeit des gebrauchen Produktes
- Ressourceneinsparung und Reduktion von Papierabfall sowie Chemikalieneinsatz bei der Druckplattenentwicklung
- Senkung der Energieverbräuche, bspw. durch Nutzung von Maschinenabwärme und ein effizientes Druckluftsystem
- Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ausschließlich auf nicht genetisch veränderten Pflanzen und nicht aus Regenwaldabholzung
- Implementierung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS
Anforderungen an die Druckprodukte
Bestandteile, wie Farbe, Lack, Löse- und Reinigungsmittel, dürfen, sofern sie nachwachsende Rohstoffe enthalten oder auf deren Basis hergestellt werden, nicht aus Regenwaldabholzung stammen oder genetisch veränderte Pflanzen beinhalten. Bei der Druckverarbeitung dürfen weder Polyvinylchlorid-Kunststoffe (PVC), noch chromhaltige Metalle verwendet werden. Klebstoffe dürfen kein Diisobutylphtalat (DIBP) enthalten und Polyurethan-Kleber (PUR) müssen emissionsgeprüft sein und das Siegel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) tragen. Für Klebstoffe aus Etylenvinylacetat (EVA) sind spezielle Anforderungen, wie Verarbeitungstemperatur und Maschinenkonfigurationen formuliert, die den Austritt gesundheitsgefährdender Emissionen vorbeugen sollen.
Grundsätzlich müssen Printprodukte so hergestellt werden, dass eine Wiederverwendung der Faserstoffe im Recyclingprozess nicht behindert wird. So müssen die Papierfasern deinkbar sein, d. h. die Druckfarbe muss von den Papierfasern zu trennen sein. Um dies zu gewährleisten muss die Einhaltung von Richtwerten der "Deinkability Scorecard" mittels anerkannter Prüfmethoden nachgewiesen werden. Für Klebstoffe gilt analog die "Removability Scorecard" des Europäischen Altpapierrates (ERPC). Nicht wasserbasierte Leime müssen bei der Aufbereitung vollständig von den Papierfasern getrennt werden können.
Anforderungen an die Bedruckstoffe
Der Einsatz von recyceltem Papier zeichnet sich gegenüber Papier aus Frischfasern durch eine schonendere und geringere Holzentnahme aus den Wäldern aus. Dazu werden beim Herstellungsprozess von Recyclingpapier bis zu 60 Prozent Energie und bis zu 70 Prozent Wasser eingespart und deutlich weniger klimaschädliches CO2 und andere Luftemissionen freigesetzt.
Auch wenn im Druckbereich nur wenige Produkte mit ausschließlich aus Frischfasern hergestelltem Papier bestehen, ganz ohne Frischfasern kommt der Markt am Ende nicht aus. Bei der Altpapierherstellung muss immer ein gewisser Teil an Frischfasern in den Kreislauf eingebracht werden. Ein umweltschonendes Druckprodukt besteht bestenfalls aus Papier mit 100 Prozent Recyclingfasern, mindestens aber mit einem Anteil von über 50 Prozent. Für die Frischfasern gilt, dass sie aus Holz aus nachweislich nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und ebenso nachhaltig orientierten holzerarbeitenden Betrieben stammt. Die Standards DE-UZ 14 (Recyclingpapier) und DE-UZ 72 (Druck- und Pressepapier überwiegend aus Altpapier) stellen dabei die höchsten Anforderungen an den Prozess. Druckprodukte, die mit dem Blauen Engel nach DE-UZ 195 hergestellt sind, dürfen ausschließlich solches Papier beinhalten. Druckerzeugnisse aus Karton müssen nach DE-UZ 56 (Recyclingkarton) zertifiziert sein. Für Digitaldruckpapiere gelten nach DE-UZ 14 Grenzwerte im Trocknungsverfahren, nach denen die Emission bestimmter Stoffe begrenzt wird.
Anforderungen an den Druckprozess
Um die Umwelt weniger zu belasten muss die die Produktion von mit dem Blauen Engel gekennzeichneten Druckerzeugnisse im Vergleich zu konventionellen Printmedien bestimmte Kriterien erfüllen. Neben der Ressourceneinsparung durch Reduzierung des Papierabfalls – etwa durch Verbesserung der Papierausnutzung oder Verminderung von Makulatur – oder ein geringerer Chemikalieneinsatz bei der Druckplattenentwicklung, sollen insbesondere gefährliche Stoffe in Farben, Klebstoffen, Reinigern und anderen Hilfsmitteln vermieden werden.
So dürfen Tinten, Toner, Druckfarben und Lacke keine Schwermetallverbindungen aus Blei, Cadmium, Chrom IV, Kobalt, Nickel oder Quecksilber und nur an ganz begrenztem Maße Kupfer- und Manganverbindungen enthalten. Die Druckfarbenhersteller verzichten zudem auf die Verwendung von Azofarbstoffen und Pigmente, die krebserregende Amine abspalten. Seit 2017 dürfen Farben und Lacke auch keine gefährlichen Kohlenwasserstoffverbindungen enthalten, die bei der Wiederverwendung bedruckter Papierfasern gesundheitsschädliche Verunreinigungen hervorrufen.
Durch Optimierung des Druckprozesses und der Drucktechnik wird die Emission von Lösemitteln reduziert und so die Bildung von schädlichem Ozon verhindert. Auch die Reduktion des Energieverbrauchs, Nutzung von Maschinenabwärme und ein effizientes Druckluftsystem tragen zu einer umweltschonenderen Produktion bei. Unterstützt wird dies durch ein Energiemanagement nach ISO 50001 oder DIN EN 16247 oder alternativ durch das europäische Umweltmanagementsystem EMAS, das das erforderliche Energiemanagement beinhaltet. Über eine Umwelterklärung werden hierbei die Umweltpolitik, das aktuelle Umweltprogramm, die quantifizierten Ziele, die sich aus diesem ergeben und bedeutende Umweltaspekte des Unternehmens transparent nach außen hin kommuniziert.